Berufssprachkurs – Basiskurs B2

Das Sprachniveau B2 (GER) bildet die zweite Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Es ist in verschiedenen Berufsfeldern faktische oder gar gesetzliche Voraussetzung, um eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. So werden bspw. für die Berufe in der Alten- und Krankenpflege Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B2 des GER verlangt. Unabhängig von der jeweiligen Branche sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 sowohl für die Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit als auch einer Berufsausbildung notwendig.

Start

Duisburg

09.01.2024 – Vormittag (500 UE)
26.03.2024 – Vormittag (500 UE)

Mülheim an der Ruhr

29.01.2024 – Vormittag (500 UE)
26.02.2024 – Nachmittag (500 UE)
11.03.2024 – Vormittag (500 UE)
06.05.2024 – Abend (500 UE)
01.07.2024 – Vormittag (500 UE)

Oberhausen

08.01.2024 – Vormittag (500 UE)
15.01.2024 – Abend (500 UE)
05.02.2024 – Vormittag (500 UE)
11.03.2024 – Abend (500 UE)
20.03.2024 – Nachmittag (500 UE)
24.04.2024 – Vormittag (500 UE)
10.06.2024 – Vormittag (500 UE)
21.08.2024 – Vormittag (500 UE)
21.08.2024 – Abend (500 UE)
07.10.2024 – Vormittag (500 UE)
07.10.2024 – Abend (500 UE)
28.10.2024 – Abend (500 UE)
18.11.2024 – Vormittag (500 UE)

Dauer

400 Unterrichtseinheiten
500 UE mit Brückenelement

Unterrichtseinheit = UE
1 UE = 45 Minuten

Inhalte des B2-Basisberufssprachkurses

  • Lernen lernen: Lebenslanges Lernen, Umgang mit neuem (Fach-)Wortschatz, Lernstrategien,
    Texterschließungsstrategien
  • Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf: Lernsoftware, -plattformen und -Apps, Anwenderprogramme, Internetrecherchen, Onlinedatenbanken
  • Arbeitssuche und Bewerbung: Berufskunde, Berufskleidung, internationaler Stellenmarkt
  • Arbeitsalltag: Außenkontakte: Liefer- und Zahlungsbedingungen, Vertragsarten und Vertragspartner
  • Regularien am Arbeitsplatz: Undokumentierte Beschäftigung, Prävention vor prekären Arbeitsverhältnissen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichbehandlung, Mutterschutz, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung: Praktika
  • Wechsel/Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Probezeit, Kündigungsschutz
  • Unternehmen in Deutschland: Unternehmensformen, Rechtsformen von Unternehmen, Unternehmenskultur, Corporate Identity
  • Interkulturelle Kommunikation im beruflichen Alltag: Interkulturelle Differenzen, unterschiedliche Sprachregister, Werte und Einstellungen

Der Übergang zwischen dem Integrationskurs und einem anschließenden Berufssprachkurs mit dem Zielniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) stellt für viele Lernende eine große Herausforderung dar. In einem eigens für diesen Übergang entwickelten Brückenelement B1/B2 werden die bereits bekannten B1 Inhalte aus dem Integrationskurs mit arbeitsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten (UE) wiederholt und gefestigt, um die Teilnehmenden besser als bisher auf die Anforderungen des B2-Basiskurses vorzubereiten. Ein Fokus bei dieser Wiederholung und Festigung sprachlicher Kompetenzen liegt dabei auf dem Schriftsprachlichen. Das Brückenelement (siehe Anlage 3) ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil eines 500 UE umfassenden B2-Basiskurses.

Zulassung

Teilnehmende am Spezialkurs B1 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter. Wir klären im Beratungsgespräch ab, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Voraussetzung für eine Teilnahme an einem B2-Basiskurs sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1, welche durch den Kursteilnehmenden vorab nachzuweisen sind. Vorhandene Zertifikate nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen sollen dabei unbedingt berücksichtigt werden. Ist ein Sprachzertifikat älter als sechs Monate, sind wir angehalten einen Einstufungstest durchzuführen, der alle vier Fertigkeiten umfasst. Dieser wird von einer zugelassenen Lehrkraft durchgeführt und ausgewertet.

Abschluss

Der B2-Basiskurs endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe B2 bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).

Die SfS Schulungsgesellschaft nutzt Prüfungen der telc GmbH.

Kosten

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos!

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Diese prüfen auch, ob ggf. ein Spezialkurs für Sie in Frage kommt. Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000,00 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,42 € je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 968,00 €. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.

Anfrageformular

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