Berufssprachkurs – Spezialkurs A2

Das Sprachniveau A2 (GER) bildet die zweite Stufe der elementaren Sprachverwendung. Ziel des Spezialkurses A2 ist, dass die Teilnehmenden innerhalb von 400 UE berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben. Es bildet die Basis für den aufbauenden Spezialkurs B1.

Start

Mülheim an der Ruhr

16.09.2024 – Nachmittag
10.03.2025 – Nachmittag

Oberhausen

26.08.2024 – Nachmittag

Dauer

400 Unterrichtseinheiten

Unterrichtseinheit = UE
1 UE = 45 Minuten

Inhalte des Spezialkurses B1

Folgende Inhalte werden im A2-Spezialberufssprachkurs behandelt:

  • Lernen lernen: Lebenslanges Lernen, Umgang mit neuem (Fach-)Wortschatz, Lernstrategien, Texterschließungsstrategien
  • Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf: Lernsoftware, -plattformen und -Apps, Anwenderprogramme, Internetrecherchen, Onlinedatenbanken
  • Arbeitssuche und Bewerbung: Berufskunde, Berufskleidung
  • Arbeitsalltag: Außenkontakte: Liefer- und Zahlungsbedingungen, Vertragsarten und Vertragspartner
  • Regularien am Arbeitsplatz: Undokumentierte Beschäftigung, Prävention vor prekären Arbeitsverhältnissen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichbehandlung, Mutterschutz
  • Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung: Praktika
  • Wechsel/Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Probezeit, Kündigungsschutz

Zulassung

Teilnehmende am Spezialkurs A2 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter. Wir klären im Beratungsgespräch ab, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen efrüllen.

Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Spezialkurs A2 sind grundsätzlich Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A1. Mindestens jedoch sind ein ausreichender Alphabetisierungsgrad und Vorkenntnisse in der deutschen Sprache erforderlich. Für Absolventinnen und Absolventen des Integrationskurses soll der DTZ-Ergebnisbogen, den jede bzw. jeder Prüfungsteilnehmende nach dem Abschluss des Integrationskurses erhält, wenn die getesteten Sprachkompetenzen insgesamt unter A2 liegen, für die Einstufung herangezogen werden. Alternativ sollen vorhandene Sprachzertifikate bzw. Ergebnisbögen nach dem GER für Sprachen berücksichtigt werden. Ist ein Sprachzertifikat älter als sechs Monate, sind wir angehalten einen Einstufungstest durchzuführen, der alle vier Fertigkeiten umfasst. Dieser wird von einer zugelassenen Lehrkraft durchgeführt und ausgewertet.

Abschluss

Der Spezialkurs A2 endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe A2 bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).

Die SfS Schulungsgesellschaft nutzt Prüfungen der telc GmbH.

Kosten

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos!

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Diese prüfen auch, ob ggf. ein Spezialkurs für Sie in Frage kommt. Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000,00 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,42 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 968,00 €. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.

 

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