Berufssprachkurs – Spezialkurs B1

Das Sprachniveau B1 (GER) bildet die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Im Kontext der beruflichen Integration kann es als Basis für den Einstieg in das Berufsleben (z.B. in niederschwellige Beschäftigungssektoren), den Einstieg in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen und Betriebspraktika oder dem Besuch von aufbauenden Basiskursen, insbesondere B2, dienen. Mit dem mittelfristigen Ziel der Aufnahme einer möglichst qualifizierten Beschäftigung, einer Weiterqualifizierung und/oder der Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Start

Duisburg

auf Anfrage!

Mülheim an der Ruhr

auf Anfrage!

Oberhausen

16.09.2024 – Abend
04.11.2024 – Abend

Dauer

400 Unterrichtseinheiten

Unterrichtseinheit = UE
1 UE = 45 Minuten

Inhalte des Spezialkurses B1

Folgende Inhalte werden im B1-Spezialberufssprachkurs behandelt:

  • Lernen lernen: Lebenslanges Lernen, Umgang mit neuem (Fach-)Wortschatz, Lernstrategien,
    Texterschließungsstrategien
  • Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf: Lernsoftware, -plattformen und -Apps, Anwenderprogramme, Internetrecherchen, Onlinedatenbanken
  • Arbeitssuche und Bewerbung: Berufskunde, Berufskleidung
  • Arbeitsalltag: Außenkontakte: Liefer- und Zahlungsbedingungen, Vertragsarten und Vertragspartner
  • Regularien am Arbeitsplatz: Undokumentierte Beschäftigung, Prävention vor prekären Arbeitsverhältnissen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichbehandlung, Mutterschutz
  • Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung: Praktika
  • Wechsel/Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Probezeit, Kündigungsschutz

Zulassung

Teilnehmende am Spezialkurs B1 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter. Wir klären im Beratungsgespräch ab, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen efrüllen.

Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Spezialkurs B1 sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2, welche durch den Kursteilnehmenden vorab nachzuweisen sind. Vorhandene Zertifikate nach dem GER für Sprachen werden hierbei berücksichtigt. Ist ein Sprachzertifikat älter als sechs Monate, sind wir angehalten einen Einstufungstest durchzuführen, der alle vier Fertigkeiten umfasst. Dieser wird von einer zugelassenen Lehrkraft durchgeführt und ausgewertet.

Abschluss

Der Spezialkurs B1 endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe B1 bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).

Die SfS Schulungsgesellschaft nutzt Prüfungen der telc GmbH.

Kosten

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos!

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Diese prüfen auch, ob ggf. ein Spezialkurs für Sie in Frage kommt. Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000,00 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,42 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 968,00 €. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.

 

Anfrageformular

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