Der Integrationskurs umfasst einen 600-stündigen Sprachkurs, der über die Etappen A1 und A2 zum Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (= GER) führt. Er zielt darauf ab, dass die Zugewanderten mit der Sprache und „den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können“ (§ 43 Abs. 2 Satz 3 AufenthG).
Integrationskurs – Sprachkurs (A2-B1)
Start
Duisburg
08.10.2024 ۰ Wiederholer 300 UE
Mo – Fr von 08.30 bis 12.55 Uhr
31.10.2024
Mo – Do von 13.30 bis 16.45 Uhr
Mülheim an der Ruhr
28.10.2024 ۰ Wiederholer 300 UE
Mo – Fr von 16.30 bis 19.45 Uhr
18.11.2024
Mo – Fr von 16.30 bis 19.45 Uhr
25.11.2024 ۰ Wiederholer 300 UE
Mo – Fr von 08.00 bis 12.15 Uhr
02.12.2024
Mo – Fr von 12.45 bis 16.00 Uhr
09.12.2024
Mo – Fr von 08.30 bis 12.45 Uhr
Oberhausen
04.11.2024
Mo – Fr von 12.45 bis 16.00 Uhr
03.12.2024 ۰ Wiederholer 300 UE
Mo – Fr von 08.15 bis 12.30 Uhr
Dauer
600 Unterrichtseinheiten
davon
300 UE Basissprachkurs
300 UE Aufbausprachkurs
Unterrichtseinheit = UE
1 UE = 45 Minuten
Inhalte des Sprachkurses
Sprachliche Ressourcen:
- Wortschatz
- Grammatik
- Themen/Situationen/Sprachhandlungsmuster
Fünf Handlungsfelder:
- Umgang mit der Migrationssituation
- Realisierung von Gefühlen, Haltungen und Meinungen
- Umgang mit Dissens und Konflikten
- Gestaltung sozialer Kontakte
- Umgang mit dem eigenen Sprachenlernen
Themen:
- Ämter und Behörden
- Arbeit und Beruf
- Aus- und Weiterbildung
- Betreuung und Erziehung von Kindern
- Dienstleistungen/Banken/Versicherungen
- Einkaufen/Handel/Konsum
- Essen und Trinken
- Freizeit
- Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
- Medien/Mediennutzung
- Orte/Mobilität und Verkehr
- Natur und Umwelt
- Zur Person/ soziale Kontakte
- Unterricht
- Wohnen
Das Themenspektrum wird im Aufbausprachkurs ergänzt:
- Moderne Informationstechniken
- Gesellschaft/Staat/ internationale Organisationen
- Beziehung zu anderen Menschen, Kulturen und Weltanschauungen
Zulassung
Teilnehmer am Sprachkurs sind Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse, also Sprachkenntnisse, die unterhalb der Niveaustufe B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) liegen.
Alle teilnahmeberechtigten Zuwanderer nehmen vor Kursbeginn am Einstufungsverfahren „Einstufungssystem für die Integrationskurse in Deutschland“ teil. Das Verfahren dient dazu, den je nach Vorkenntnissen richtigen Kursabschnitt zu ermitteln sowie Alphabetisierungsbedarf festzustellen. Darüber hinaus wird überprüft, ob eine Teilnahme an einem Integrationskurs für spezielle Zielgruppen nach § 13 IntV zu empfehlen ist.
Abschluss
Der Sprachkurs schließt mit der skalierten Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) auf den Niveaustufen A2 bis B1 des GER ab.
Um die Teilnehmer gezielt auf die abschließende Sprachprüfung vorzubereiten, wird gegen Ende des Aufbausprachkurses ein Übungstest durchgeführt. Dadurch ist für die Teilnehmer nochmals eine Einschätzung des eigenen Leistungsstands möglich; sie lernen das Prüfungsverfahren kennen und trainieren die Aufgabenlösung. Als Übungstest wird ein zum Echttest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ gehöriger Modelltest eingesetzt.
Kosten
Wir klären im Beratungsgespräch ab, ob Sie vom Kostenbeitrag befreit werden können. Hier ist es wichtig, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen.
Sie sind Selbstzahler?
Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs (600 UE Sprachkurs mit 1.374,00 € + 100 UE Orientierungskurs 229,00 €) mit 700 Unterrichtseinheiten kostet 1.603,00 €.
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