Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist ein Fördermittel der Agentur für Arbeit und des Jobcenters und dient zur Förderung von Coachings oder Qualifizierungen. Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Die Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ist der sogenannte „Maßnahmeträger“ (auch Bildungsträger genannt), die SfS ist ein solcher Maßnahmeträger und darf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung anbieten.

So kommen Sie an Ihren AVGS

Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Ob Sie eine solche Maßnahme benötigen und welche, finden Sie…

  • im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus.
  • Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft.
  • Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet.
  • Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.

Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

So benutzen Sie Ihren AVGS

Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

  • Kontaktieren Sie die SfS (= Maßnahmeträger). Wir prüfen die Vorgaben Ihres AVGS. Können wir Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
  • Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch wir werden darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
  • Sie starten die Maßnahme bei der SfS in Duisburg, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen.

So viel kostet Sie ein AVGS

Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid).

Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, erstattet Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter diese unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach – wir unterstützen Sie hier gern.

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