Mit dem Trägerrundschreiben Integrationskurse 01/23 implementiert das BAMF ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Sicherung und Erhöhung der Lehrkräftekapazitäten. Neben Empfehlungen zum optimierten Einsatz von bereits zugelassenen Lehrkräften in Integrationskursen werden insbesondere die Rahmenbedingungen bei der Zulassung und Qualifizierung von neuen Lehrkräften weiterentwickelt.
Ab dem 01.02.2023 und mit Wirkung bis zum 30.06.2024 erhalten folgende spezielle Zielgruppen im Rahmen einer Ausnahmeregelung einen erleichterten Zugang zum Unterrichten in Integrationskursen:
- Teilnehmende an der Zusatzqualifizierung „Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung“ (ZQ DaZ) oder an einer Qualifizierungsmaßnahme von der „Liste der einschlägig anerkannten DaF/DaZ-Zertifikate“ des BAMF.
- Masterstudierende der Studienfächer „Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache“.
- Schulische Lehrkräfte ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Das Formular für den Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen gemäß § 15 IntV wird aktualisiert und steht in Kürze in neuer Fassung auf der Homepage des Bundesamtes unter zur Verfügung.
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