Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein, kurz BGS, ist ein Fördermittel der Agentur für Arbeit und des Jobcenters und dient zur Förderung der beruflichen Weiterbildungsn. Berufliche Weiterbildungen, die mit dem BGS gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“. Die Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ist der sogenannte „Maßnahmeträger“ (auch Bildungsträger genannt), die SfS ist ein solcher Maßnahmeträger und darf Maßnahmen zur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung anbieten.

So kommen Sie an Ihren BGS

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren.

Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn dies erforderlich ist, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.

Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

Das steht auf Ihrem BGS drauf

Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:

  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Weiterbildung
  • regionaler Geltungsbereich
  • Kosten, die übernommen werden (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten)
  • Gültigkeitsdauer

So benutzen Sie Ihren BGS

Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

  • Kontaktieren Sie die SfS (= Maßnahmeträger). Wir prüfen die Vorgaben Ihres AVGS. Können wir Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
  • Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch wir werden darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
  • Sie starten die Maßnahme bei der SfS in Duisburg, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen.

So viel kostet Sie ein BGS

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein.

Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

So sind die sozial abgesichert

Sie sind sozial abgesichert, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit Bildungsgutschein gefördert wird. Welche Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden, können Sie dem Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung entnehmen.

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