Speziell für ausländische Ärzte mit einem Abschluss in der EU oder einem Drittsaat: Berufspraktische und fachsprachliche Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer in Nordrhein oder Westfalen-Lippe. Die Maßnahme umfasst weiter die Vorbereitung zur Beantragung der Approbation bei der Bezirksregierung Münster und ein passgenaues Bewerbungstraining zur nachgelagerten Einmündung in den deutschen Arbeitsmarkt.
Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung (Ärzte)

Start
04.10.2023
Dauer
6 Monate
oder
960 Unterrichtseinheiten
davon:
480 UE Berufspraktische Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung
392 UE Fachsprachliche Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung
40 UE Vorbereitung zum Anerkennungsverfahren (Approbation)
48 UE Bewerbungstraining
Unterrichtseinheit = UE
1 UE = 45 Minuten
Inhalte
- Bewerbungstraining
- Vorbereitung zum Anerkennungsverfahren (Approbation)
- Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer
- Berufspraktische Vorbereitung
- Fachsprachliche Vorbereitung
Wer in Deutschland den Beruf als Apotheker, Arzt, Psychotherapeut oder Zahnarzt ohne Einschränkungen ausüben will, braucht eine staatliche Erlaubnis, die Approbation. Die Approbation berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung. Sie wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. Die Fachsprachprüfung ist Teil des Approbationsverfahrens.
Zulassung
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der (Human-)Medizin in der EU oder einem Drittsaat und möchten zukünftig in Deutschland arbeiten
- Sie verfügen bereits über das Sprachzertifikat B1 oder B2
- Sie sind im Besitz aller relevanten Unterlagen, um die Approbation zu beantragen
Abschluss
Zertifikat der SfS Schulungsgesellschaft mbH.
Die Fachsprachprüfung legen Sie vor einer der beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen ab, bei der Ärztekammer Nordrhein oder der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Kosten
Mit einem Bildungsgutschein (BGS) des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit ist eine Förderung zu 100% möglich. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Sie sind Selbstzahler?
Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Die Kosten für die Gleichwertigkeitsüberprüfung, die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer sowie für die u. U. bevorstehende Kenntnisprüfung sind nicht in den Kosten der Maßnahme inbegriffen.
Anfrageformular
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