Integrationsassessment

Beim Integrationsassessment geht es um eine Einschätzung von Menschen mit und ohne Einschränkungen in Bezug auf ihre Eignung für den deutschen Arbeitsmarkt.

Auf der Grundlage einer gesundheitlichen und beruflichen Anamnese erstellen wir zusammen mit Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung bzw. einen konkreten Handlungsplan zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dabei sollen Sie durch unterschiedliche Methoden bei der Findung einer beruflichen Perspektive und der Definition der dafür erforderlichen Handlungsschritte unterstützt werden, ggf. auch unter Einbindung Dritter im Hinblick auf eine psychologische und medizinische Begutachtung. Wünschenswert ist es, dass im Rahmen der Förderdauer bereits erste Schritte aus Ihrem Handlungsplan eingeleitet werdet können.

Erfahren Sie hier mehr über die Fördermöglichkeit für das Integrationsassessment mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenter.

Hier geht es zurück zur Gesamtübersicht „COACHINGS“.

Start

Jederzeit!

Wir legen zusammen mit Ihnen den Starttermin fest. Dabei richten wir uns nach Ihren Möglichkeiten.

Gute Nachrichten für unsere Kundinnen und Kunden aus Duisburg: Das Integrationsassessment ist fester Bestandteil der Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Duisburg und des Jobcenter Duisburg. Sofern also die Voraussetzung bei Ihnen passen, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS 01) bewilligt wird – hierbei handelt es sich um eine Ermessensleistung.

Dauer

15 UE
2 Wochen

UE = Unterrichtseinheit
1 UE = 45 Minuten

Inhalte

Die Inhalte dieser Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB III umfassen:

  • Stärken- und Schwächenanalyse
    • Bildungsbiografie
    • Erwerbshistorie
    • Gesundheitliche Einschätzung
    • Soft und Hard Skills
    • Berufliche Mobilität und Flexibilität
      • Ableitung der Teilnehmerpotentiale!
  • Bedarfsorientiertes und individuelles Einzelcoaching
    • Einschätzung der tatsächlichen Arbeitsmarktfähigkeit
    • Perspektivwechsel und Erkenntnisse über die eigene Person
    • Stärkung der Motivation durch praktikable Ansätze über
    • S.M.A.R.T.-e Zielsetzung, -definition und -planung
    • Erarbeitung einer Handlungsstrategie (Interdisziplinärer Austausch)
    • Lokale/Regionale Stellenmarktanalyse
      • Ableitung eines individuellen Handlungsplans!
      • Erstellung einer individueller Stellenübersicht!
  • Medizinische Beratung bzw. Vermittlung
    • Erhebung gesundheitlicher Einschränkungen
    • Beurteilung des medizinischen/gesundheitlichen Unterstützungsbedarfs
    • Ziel: Verweis/Vermittlung an/von Kontakten zur weiteren Betreuung
      • Input: Einschätzung der tatsächlichen Arbeitsmarktfähigkeit & Ableitung eines individuellen Handlungsplans
  • Psychologische Beratung bzw. Vermittlung
    • Erhebung psychologischer Einschränkungen bzw. Beurteilung der emotionalen Stabilität
    • Beurteilung des psychologischen Unterstützungsbedarfs
    • Ziel: Verweis/Vermittlung an/von Kontakten zur weiteren Betreuung
      • Input: Einschätzung der tatsächlichen Arbeitsmarktfähigkeit & Ableitung eines individuellen Handlungsplans

Anmerkung: Die Durchführung diagnostischer oder therapeutischer Inhalte, die in die Zuständigkeit der Krankenkassen oder Reha-Träger fallen sowie ärztliche oder psychologische Begutachtungen, sind unabhängig von der verfolgten Zielsetzung (bspw. Eignungsfeststellung, Feststellung der Beschäftigungsfähigkeit, etc.) von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen. Stehen entsprechende Problemlagen im Vordergrund, werden die Kundinnen und Kunden an den zuständigen Sozialleistungsträger verwiesen. (= Fachliche Weisungen der BA!)

Zulassung

Keine

Die SfS Schulungsgesellschaft empfiehlt mit der Absicht einer erfolgreichen Durchführung die Erfüllung der folgenden Punkte:

  • Teilnehmerprofil gemäß Zielgruppenbeschreibung
    Anmerkung: Begründete Einzelfallentscheidungen zur Einmündung in das Integrationsassessment können zwischen dem Kostenträger und der SfS als Bildungsträger getroffen werden.
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS 01) zur Finanzierung der Maßnahme durch einen Kostenträger

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der SfS Schulungsgesellschaft mbH.

Kosten

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit ist eine Förderung zu 100% möglich. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

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Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

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